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UZH Innovation Hub

Wissens- und Technologietransfer

Neben Forschung und Lehre ist der wissenschaftliche Transfer von Forschungsergebnissen und neuesten Technologien ein Auftrag der Universität Zürich.

Ziel des Technologietransfers ist es, einen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen aus universitären Forschungsresultaten zu generieren. Dies kann über Ausgründungen von UZH Spin-offs oder über die Kommerzialisierung durch Lizenzvereinbarungen mit Wirtschafts- und Industriepartnern erfolgen.

Der Schutz des geistigen Eigentums von UZH Erfindungen und Innovationen ist daher von zentraler Bedeutung. Erfinderinnen und Erfinder sind aufgerufen, ihre Technologien bei Unitectra, dem Technologietransfer Office der UZH, zu melden.

Patente

Eine technische Erfindung kann mit einem Patent während 20 Jahren geschützt werden. Ist eine Erfindung neu, technisch anwendbar, eigenständig und stellt sie eine deutliche Weiterentwicklung dar, dann ist sie patentierbar. Damit Erfindungen für Industrie- und Wirtschaftspartner interessant sind, müssen sie patentiert sein, da die wirtschaftliche Umsetzung meist hohen Investitionen benötigt.

 

Wichtig ist daher der absolut vertrauliche Umgang mit Ihrer Erfindung vor der Patentanmeldung. Gelangen Informationen vor der Patentanmeldung an die Öffentlichkeit (z.B. Vorträge, Publikationen, Poster, Ausstellungen), ist eine Patentanmeldung nicht mehr möglich.
Download Erfindungsmeldung Unitectra
Download Software Disclosure

 

Geschützt ist die Erfindung in den Ländern, in denen ein Patent angemeldet und erteilt wurde. Patente können auch gehandelt werden, d.h. die Patente können verkauft oder die Nutzung der Erfindung limitiert werden.

Andere Schutzrechte

Marke

Durch Marken lassen sich Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen unterscheiden. Alle graphisch darstellbaren Zeichen können grundsätzlich Marken sein. Mit dem Eintrag ins Markenregister kann eine Marke für die entsprechenden Waren und Dienstleistungen geschützt werden. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Angemeldet wird die Marke auf den Namen der Universität.

Urheberrechte

Das Urheberrecht schützt die Schöpfungen von Autoren und Künstlern. Urheberrechte entstehen automatisch mit der Schöpfung des Werkes und müssen nicht beantragt werden. Es gibt kein Register. Der Schutz ist zeitlich begrenzt und verfällt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (50 Jahre bei Computerprogrammen).

Designs

Kreative Gestaltungen von etwas Zweidimensionalem (z.B. Etiketten) oder von etwas Dreidimensionalem (z.B. Uhren) können als Design geschützt werden. An Universitäten werden sehr selten Designs eingetragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Instituts für Geistiges Eigentum  IGE.

Für Fragen zu Schutzrechten kontaktieren Sie Unitectra.

Lizenzvertrag

Die Universität Zürich erlaubt mit einem Lizenzvertrag einer anderen Partei, geistiges Eigentum (z.B. Patent, Marke) unter gewissen Bedingungen und gegen Entschädigung (Lizenzgebühren) kommerziell zu nutzen. Die Universität Zürich bleibt Eigentümerin des geistigen Eigentums.

Lizenzeinnahmen

Richtlinien der Universität Zürich zu Lizenzeinnahmen finden sich hier: Lizenzeinnahmen

Weiterführende Informationen

Die Technologietransferstelle der UZH.

Erfindungsmeldung

Das erste Schritt im Technologietransfer-prozess

Grundsätze für die Ausgründung von Unternehmen an der UZH

Welche Grundsätze gelten für Forscher bei der Ausgründung von Unternehmen an der UZH?